Kontaktmöglichkeiten?
Feuerwache Stadt Ellrich
Telefon : | +49 (0)36332-746470 |
Fax: | +49 (0)36332-746416 |
Internet: E-Mail: | www.stadtfeuerwehr-ellrich.com info@stadtfeuerwehr-ellrich.com |
Unsere Wache ist nicht ständig besetzt!
Je nach Situation haben Sie die Möglichkeit immer den Feuerwehr – Notruf 112 zu wählen.
Hausanschrift
Stadtfeuerwehr Ellrich
Große Bahnhofstraße 32
99755 Ellrich
der richtige Notruf
Damit Ihnen bei einem Notfall die Rettungsleitstelle schnell die bestmögliche Hilfe schicken kann, sollten Sie Ihren Notruf nach dem Grundsatz der “5-W-Fragen” absetzen. Alle wichtigen Informationen die der Disponent benötigt sind darin enthalten.
Die 5 W’s | Erläuterung |
Was ist passiert? | Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc. |
Wo ist es passiert? | Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten Sie um Hilfe bei der Ortsbestimmung. |
WievieleVerletzte gibt es? | Bitte die Anzahl der Verletzten angeben. Bei größeren Unfällen reicht eine Schätzung. |
WelcheVerletzungen liegen vor? | Bitte Art der Verletzung oder Erkrankung mitteilen. damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel gleich mitentsandt werden können. |
Wer ruft an? | Bitte warten Sie auf Rückfragen des Einsatzsachbearbeiters und hinterlassen Sie Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen und bleiben Sie bitte in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie die Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung. Erste Hilfe und Eigenschutz geht aber in jedem Fall vor. |
Was tun, wenn es bei mir gebrannt hat ?
In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Ihre Feuerwehr möchte Ihnen mit diesem Informationsblatt helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.
Nachstehend folgende Tipps:
- Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!
- Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf!
- Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind.
- Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!
- Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter bzw. Hauseigentümer!
- Benachrichtigen Sie sofort Ihre Versicherung!
Für die Schäden an mobilen Gegenständen ist die Hausratversicherung anzusprechen.
Für Schäden am Gebäude und damit verbundenen Teile sprechen Sie als Haus- bzw. Wohnungseigentümer Ihre Feuerversicherung für das Gebäude an. - Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!
Allgemeine Hinweise
Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikeln gebunden und lagern sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug u.v.m. ab.
Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln; Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme u.ä.).
Im abgekühlten Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.
War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Ruß-Teilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.
Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Feuerwehr oder Polizei, die Ihnen Hilfe vermitteln wird.
Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!
Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.
Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
Gebäudereinigungs- bzw. Sanierungsfirmen stehen im Brachentelefonbuch oder im Internet.
Sichern Sie Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt!
Ihre Stadt-Feuerwehr Ellrich
Wenn ich bei Einsätzen mithelfen will ?
Wenn Sie sich für den aktiven Dienst in der Stadt-Feuerwehr Ellrich interessieren, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Vorab finden Sie auf den Seiten dieser Homepage sehr viele nützliche Informationen rund um die einzelnen Ausbildungs- und Betätigungsfelder. Wir sind sehr darum bemüht die Seiten auch für den Laien interessant und verständlich zu gestalten.
Oder kommen Sie bei einem unserer Ausbildungsdienste vorbei. Wir würden uns darüber sehr freuen.
Nach einem ersten Kennenlernen besteht dann natürlich auch die Möglichkeit sich bei den Übungsdiensten einmal alles genauer anzusehen. Beispielsweise wie und wo die Ausbildung stattfindet und wie vielfältig dieses Hobby ist.
Der Ausbildungsdienst selbst findet im Zweiwochenrhythmus immer Freitags ab 19.30 Uhr an unserer Wache am Bahnhof der Stadt Ellrich statt. Die genauen Termine erfahren Sie über den Dienstplan, der in unserem Downloadbereich zur Verfügung steht.
Kleine Eselsbrücke: immer wenn in Ellrich die “Gelben Säcke” abgefahren werden, ist Ausbildungsdienst.
Eine andere Möglichkeit, sich bei Einsätzen nützlich zu machen, besteht leider nicht. Sie müssen grundsätzlich Mitglied der Einsatzabteilung sein, damit dadurch auch die entsprechende Ausbildung erfolgt und der Versicherungsschutz für Sie sichergestellt ist.
Dieser Idiot in seinem PKW !
Verantwortungslosigkeit vs. Notwendigkeit
Die Feuerwehr der Stadt Ellrich besteht zu 100% aus ehrenamtlichen Einsatzkräften, die neben ihrer normalen beruflichen Tätigkeit, beispielsweise als Schlosser oder Bankangestellter, den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr versehen.
Das bedeutet, dass sie mit einem Funkalarmempfänger ausgestattet Tag und Nacht für Einsätze bereitstehen. Sie befinden sich dabei nicht in der Feuerwache und erhalten kein Geld dafür.
Das hat zur Folge, dass sie bei einem Alarm mit ihrem privaten PKW zur Feuerwache fahren müssen. Hierfür hat der Gesetzgeber in einem engen Rahmen diesem Personenkreis nach § 35 “Wegerecht” der Straßenverkehrsordnung das Recht eingeräumt, mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg zur Feuerwehr gewisse Verkehrsregeln zu umgehen. Was im Ausnahmefall auch das Überqueren einer roten Ampel bedeuten kann.
Generell ist hierbei aber § 1 der StVO einzuhalten, nach der kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden darf. Gerade die letzten beiden Worte sind hier für andere Verkehrsteilnehmer leider ein Problem, man fühlt sich durch Rowdies belästigt. Gerade dann, wenn man nicht erkennt, dass es sich um Feuerwehrangehörige auf dem Weg zur Feuerwache handelt entsteht nachvollziehbar dieser Eindruck.
Alle Feuerwehrangehörigen der Stadtfeuerwehr Ellrich wurden angewiesen immer sehr umsichtig zur Feuerwache zu fahren und nur wenn unvermeidbar vom Recht der Umgehung der StVO Gebrauch zu machen. Wir verteidigen in keinster Weise gefährliches Fahren im öffentlichen Straßenverkehr, doch bitten wir für geringfügige Störungen um Verständnis.
Sollten Sie der Meinung sein, dass sich hier jemand verantwortungslos verhält, steht Ihnen unsere Wehrführung für eine Beschwerde zur Verfügung. Wir benötigen dann exakte Informationen in Form des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeuges sowie die Örtlichkeit, Datum und Uhrzeit.
Bitte bedenken Sie auch, dass es vielleicht einmal um Ihre Gesundheit geht, die geschützt werden soll! Prüfen Sie daher Ihren subjektiven Eindruck, ob die Fahrweise wirklich verantwortungslos war. Das ist in der Regel nicht der Fall.
Aus (m)einem Kraftfahrzeug läuft Öl aus !
Hin und wieder wird die Feuerwehr der Stadt Ellrich zu Kraftfahrzeugen gerufen, aus denen Öl oder andere gefährliche Betriebsstoffe auslaufen. Diese stellen in kleinen Mengen keine größere Gefahr dar, müssen aber dennoch beseitigt werden.
Stellen sie an einem Fremdfahrzeug einen solchen Schaden fest, sieht das in der Regel etwas schwieriger aus. Massive und unter Umständen kontinuierliche Austritte (Menge > 0,2 Liter) müssen umgehend beseitigt werden. Insofern sie den Eigentümer nicht selbst kennen, müssen sie hier die Polizei oder die Feuerwehr unter den entsprechenden Notrufnummern informieren.
Kosten für Feuerwehreinsätze
Um eine generelle Aussage vorwegzunehmen:
Einsätze zur Menschenrettung sind kostenfrei !
Für alle anderen Tätigkeiten kann man dies leider nicht so pauschal festlegen. Natürlich wird situationsabhängig entschieden, ob ein Einsatz kostenpflichtig wird. Und nicht unbedingt jeder Einsatz muss bezahlt werden. Aber sollte es zu einer Rechnungsstellung durch die Stadt Ellrich kommen, gilt hierfür die “Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ellrich”, in der alle Einzelpreise für Fahrzeuge und Mannschaft sowie die verladenen Geräte aufgelistet sind. Dort finden sich auch Pauschalpreise für bestimmte kleinere Einsatzlagen.
Die “Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ellrich” können Sie sich auf unserer Website unter (Dounloads – Satzungen) herunterladen.
Tipps für die Grillsaison
Immer wieder kommt es zu Unfällen beim Grillen und häufig sind Kinder die Leid tragenden bei solchen Unglücken. Am häufigsten sind die Ursache flüssige Brandbeschleuniger und die nachlässige Beaufsichtigung des heißen Grills. Verwenden Sie deshalb niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus. Denn beim Anzünden entstehen oft meterhohe Stichflammen. Vor allem Kinder, die in der Nähe des Grills spielen, können schwerste Verbrennungen erleiden.
- Benutzen Sie einen geprüften Grill mit CE- oder DIN-Prüfzeichen. Diese erfüllen die sicherheitstechnischen Vorraussetzungen, stehen kippsicher und haben keine scharfen Kanten oder spitze Ecken.
- Nutzen Sie zum Anzünden nie Benzin, Spiritus oder Petroleum. Diese können Stichflammen erzeugen und zu schwersten Brandverletzungen führen. Nutzen Sie nur geprüften Grillanzünder, zu erkennen an einem Prüf- und Überwachungszeichen und der Registriernummer der DIN-CERTCO.
- Sind Kinder in der Nähe, ist besondere Sorgfalt geboten. Lassen Sie den Grill nie aus dem Blick.
- Stellen oder legen Sie keine brennbaren Gegenstände neben den Grill.
- Grillen Sie nur im Freien.
- Legen Sie Grillkohle am besten mit einer dafür geeigneten Grillschaufel nach.
- Um sich vor der Glut und Fettspritzern zu schützen, sollten Sie eine Grillschürze und Grillhandschuhe tragen. Auch langstieliges Grillbesteck schützt Sie.
- Halten Sie einen Eimer Wasser, Sand oder eine Löschdecke bereit.
- Löschen Sei bei starkem Wind die Glut ab und verhindern Sie so gefährlichen Funkenflug
Wichtiges zu Brenntagen !
Merkblatt Beseitigung Pflanzenabfalle !
Ab dem 01.01.2016 gibt es in Thüringen keine sogenannten Brenntage für Gartenabfälle mehr.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes sind alle Thüringer Kommunen bereits seit dem 1. Januar 2015 verpflichtet, Bioabfälle, wozu auch pflanzliche Abfälle gehören, getrennt zu sammeln und zu verwerten…
Für die Bereitstellung entsprechender Abgabemöglichkeiten sind die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verantwortlich. Das heißt, Gartenabfälle, die nicht im Garten z.B. durch Kompostierung verwertet werden, müssen durch die Kommunen verwertet werden. Ein Verbrennen von Abfällen – dies gilt für Gartenabfälle wie für alle anderen Abfälle auch – lässt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes nur in Abfallverbrennungsanlagen zu.
#Die getrennte Sammlung und Verwertung von Bioabfällen in Thüringen ist ein Beitrag zur Erhöhung der Ressourceneffizienz in diesem Bereich. Bioabfälle können entweder in Kompostierungsanlagen zu Kompost weiterverarbeitet oder in Biogasanlagen energetisch genutzt werden. Holzige Pflanzenabfälle können auch in Biomasseheizkraftwerken zur Energieerzeugung verwendet werden.
„Damit werden Grünschnitt, Holzabfälle und Zweige zu einer wertvollen Ressource, die wir sowohl stofflich als auch energetisch nutzen können“, sagte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund. „So wird das Klima geschont und der Nachbar nicht mit Qualm belästigt.“ „Pflanzenabfälle sind kein Müll. Sie sollen und können weiter verwertet werden“, so die Ministerin.
Ausnahmen gibt es weiterhin für Pflanzenabfälle von kranken Pflanzen, die wie bisher mit einer entsprechenden Genehmigung des Pflanzenschutz-dienstes der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft verbrannt werden dürfen. Ebenso sind Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von trockenem Brennholz zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen ist weiterhin möglich, sofern dies nicht zu Gefahren oder Belästigungen führt und von den kommunalen Ordnungsbehörden erlaubt ist.